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Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

location77955 Ettenheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 11.7.2026
Öffentlicher Dienst
Vollzeit
Mehrjährige Berufserfahrung

Die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

der Stadt Ettenheim mit ca. 13.700 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Barockstadt Ettenheim mit ihren fünf Ortsteilen ist die südlichste Stadt der Ortenau und liegt am Übergang von der Rheinebene zum Schwarzwald. Die landschaftliche Vielfalt ist geprägt von Weinbergen, Streuobstwiesen und Wäldern. Ettenheim ist eine lebendige Stadt mit vielfältigen kulturellen Angeboten und einem regen Vereinsleben.

Die Wahl findet am Sonntag, den 04. Oktober 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 25. Oktober 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger [m/w/d]), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können am Tag nach der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger, d.h. frühestens am Samstag, 11. Juli 2026 und spätestens am Montag, 07. September 2026, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Stadtverwaltung Ettenheim, Rohanstraße 16, 77955 Ettenheim, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Ettenheim kostenfrei ausgegeben).
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Die persönliche Bewerbervorstellung ist in einer öffentlichen Versammlung am Donnerstag, 17. September 2026, vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt wird den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich

nicht

wieder.

Berufserfahrung

  • Mehrjährige Berufserfahrung