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Fachkraft Schulkindbetreuung (m/w/d)

Fachkraft Schulkindbetreuung (m/w/d)

Förderverein der Markgrafenschule Freiburg-Tiengen e.V.
location79 Freiburg im Breisgau, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 7.2.2026
Vollzeit
Mehrjährige Berufserfahrung

Fachkraft Schulkindbetreuung (m/w/d)

1. ZIELE DER STELLE

Die pädagogische Fachkraft ist verantwortlich für die pädagogische und organisatorische Arbeit, der Leitung der eigenen Bezugsgruppe in der Schulkindbetreuung der Markgrafenschule gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder, sowie den internen Anforderungen des Trägers Förderverein der Markgrafenschule e.V.

2. AUFGABEN UND KOMPETENZEN

  • Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit in der Gruppe
    • Die pädagogische Fachkraft plant und organisiert die Arbeit in ihrer Bezugsgruppe und bezieht weiteres Personal der eigenen Gruppe (wenn vorhanden FSJ, PraktikantIn, Mitarbeitende) mit ein. Dabei hat sie die Konzeption der SKB und die Vorgaben zu beachten.
    • Sie meldet alle besonderen dienstlichen Ereignisse umgehend der Leitung (z.B. Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse).
    • Die Fachkraft beteiligt sich an der Gestaltung der Bildungsdokumentation, die Bezugsfachkraft einer Gruppe, oganisiert die Beobachtung eigenverantwortlich und im Sinne des Arbeitgebers.
    • Sie beachtet die trägerspezifischen Vorgaben der Bildungsdokumentation und stellt die Beobachtungs- und Dokumentationspflichten für ihre Gruppe sicher.
    • Die pädagogische Fachkraft ist mitverantwortlich für die Durchführung aller notwendigen Maßnahmen im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 8 SGB VIII.
  • Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Team
    • Die pädagogische Fachkraft nimmt an den Gesamt-Teamsitzungen der SKB Markgrafenschule teil.
    • Die pädagogische Fachkraft beteiligt sich an der Fortschreibung der pädagogischen Konzeption der SKB-MGS.
    • Die pädagogische Fachkraft bildet sich u.a. durch das Studium der aktuellen Fachliteratur fort und wirkt an der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in der Einrichtung mit.
    • Die pädagogische Fachkraft ist verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen auf Antrag bei der Einrichtungsleitung und Teamfortbildungen.
  • Betriebsführung
    • Die pädagogische Fachkraft ist verantwortlich dafür, dass die Aufsicht der Kinder gewährleistet ist.
    • Sie ist ebenso verantwortlich dafür, dass die mit den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten vereinbarte Form der täglichen Entlassung aus der Einrichtung beachtet wird.
    • Sie ist verantwortlich dafür, die täglichen Nachrichten über unsere Kommunikationswege (Signal, SMS, WhatsApp, etc.) zu überprüfen und zu beantworten.
    • Die pädagogische Fachkraft führt die Anwesenheitslisten der Kinder in seiner/ihrer Gruppe selbstständig, bei grundlegenden Veränderungen wird die Leitung informiert.
    • Die pädagogische Fachkraft organisiert in Absprache mit der Leitung Abwesenheitsvertretungen in ihrer Gruppe (Übergabe der Aufgaben).
    • Sie ist auch verantwortlich für die Gruppenräume (Sicherheit, Ordnung und Instandhaltung) und gemeinsam mit den anderen MitarbeiterInnen für das Inventar, die Gemeinschaftsräume, den Schulhof und die sonstigen Außenanlagen der während der SKB-Betreuungszeit.
  • Erziehungspartnerschaft
    • Die pädagogische Fachkraft ist verantwortlich für die Partizipation der Eltern ihrer Gruppe (z.B. Elterngespräche, Kurzgespräche und andere Formen der Beteiligung).
    • Diese Gespräche werden eigeninitiativ mit der Leitung abgesprochen und kommuniziert.
    • Halbjahreskurzgespräche erfordern einer besonderen Absprache mit der Leitung, da diese durch ein Buchungsportal initiiert werden.
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
    • Die pädagogische Fachkraft initiiert in Absprache mit der Einrichtungsleitung die Kooperation mit den LehrerInnen der Grundschule.
    • Die Fachkraft ist verpflichtet an der Kooperationsstunde mit der Schule teilzunehmen und die Unterstützung der Kinder zu gewährleisten.
    • Sie nimmt an Fachveranstaltungen nach Absprache mit der Einrichtungsleitung teil.

3. ANFORDERUNGEN AN DIE/DEN STELLENINHABER/IN

Ausbildung/Qualifikation
Abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogische Fachkraft oder eine vergleichbare Ausbildung gemäß den gesetzlichen Vorgaben, einschlägige Berufserfahrung

Fachliche und methodische Kompetenzen

  • Kompetenz und Erfahrung in der pädagogischen Gruppenarbeit einer Kindertageseinrichtung
  • Dokumentationen (Elterngespräche, Kinder, Entwicklungsbögen, etc.) per Office und Laptop (digital)
  • Gute Kenntnisse der Elementarpädagogik
  • EDV- Kenntnisse und Umgang mit unterschiedlichen Arbeitslaptops (Office, Internet etc.)
  • Nutzung berufsbezogener Apps (obligatorisch für diese Arbeitsstelle)
  • Selbstorganisation

Persönliche und soziale Kompetenz

  • Gute kommunikative Fähigkeiten
  • Physische wie psychische Belastbarkeit
  • Selbstorganisation
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Identifikation mit dem Leitbild und den Zielen des Trägers
  • Positives äußeres Erscheinungsbild

4. STELLVERTRETUNG

Die pädagogische Fachkraft wird bei Abwesenheit wie z.B. Krankheit und Urlaub durch eine andere Fachkraft vertreten. Die erkrankte Person gibt die Aufgaben an die Leitung weiter, diese organisiert den weiteren Verlauf.

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