
Quereinsteiger mit Führungserfahrung (m/w/d) als Partner in die Bau-Branche
Quereinsteiger mit Führungserfahrung (m/w/d) als Partner in die Bau-Branche
DAS UNTERNEHMEN
Für unseren Mandanten Town & Country Haus, eines der führenden Unternehmen im deutschen Massivhausbau, suchen wir bundesweit Quereinsteiger mit Führungserfahrung (m/w/d) als Partner in die Bau-Branche.
Town & Country Haus richtet sich bewusst an Quereinsteiger mit Führungserfahrung! Kenntnisse aus der Baubranche sind nicht nötig – erforderliches Fachwissen wird den Partnern zu Beginn ihrer Partnerschaft vermittelt. Auch ohne Branchenkenntnisse können Sie bei Town & Country sehr erfolgreich werden.
Seit 1997 steht Town & Country Haus für Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit im Massivhausbau. Gemeinsam mit über 200 selbstständigen Partnerunternehmen wurden bereits mehr als 40.000 Häuser für Familien in ganz Deutschland realisiert. Damit ist Town & Country Haus eine der bekanntesten und erfolgreichsten Marken im deutschen Massivhausbau. Die hohe Kundenzufriedenheit wurde bereits zum 7. Mal in Folge ausgezeichnet: In der Kundenzufriedenheitsanalyse von FOCUS MONEY und DEUTSCHLAND TEST erhielt Town & Country Haus erneut die Auszeichnung für „vorbildlich erfüllte Kundenwünsche“ (FOCUS 06/26).
Für den Einstieg in dieses Franchise-System benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von ca. 50.000,- Euro.
VORTEILE DER PARTNERSCHAFT
- Geplanter Gewinn ab dem 3. Jahr: ca. 200.000 Euro*
- Persönliche Begleitung während der Gründungsphase – ideal für Quereinsteiger
- Strukturierte Einarbeitung in das bewährte System
- Intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme
- Kontinuierliches Coaching durch erfahrene Ansprechpartner
- Professionelle Marketingunterstützung
- Moderne digitale Vertriebs- und Unternehmensprozesse
- Einkaufsvorteile durch ein starkes Netzwerk
- Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Lizenzpartnern
- Kontinuierliche Unternehmensberatung – auch nach dem Start
* Quelle: Angabe des Franchisegebers aus dem Jahr 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschlaggebend sind ausschließlich die Angaben des Lizenzgebers, die im persönlichen Gespräch dargelegt werden.
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