
Bürgermeister / Bürgermeisterin (m/w/d)
Gemeinde Fischingen
Landkreis Lörrach
Die Stelle des/der ehrenamtlichen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
der Gemeinde Fischingen mit 768 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Wahl, Besoldung und Rechtsstellung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 27. September 2026, eine eventuell notwendige Stichwahl am Sonntag, 18. Oktober 2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/Unionsbürgerinnen
(m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Die weiteren Bestimmungen zur Wählbarkeit ergeben sich aus § 46 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung, ab Mittwoch, 01.07.2026, und spätestens am Montag, 31.08.2026 bis 18:00 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Fischingen, Kirchplatz 6, 79592 Fischingen, schriftlich, einschließlich der vorgeschriebenen Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/ der Bewerberin (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde kostenfrei ausgegeben);
- Eine Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d) an Eides Statt, dass er/sie nach § 46 Abs. 2 GemO nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist;
- Versicherung eines Unionsbürgers/einer Unionsbürgerin (m/w/d) als Bewerber/ Bewerberin an Eides statt, dass er/sie die Staatsangehörigkeit seines/ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzt und in diesem Mitgliedstaat seine/ihre Wählbarkeit nicht verloren hat. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/Unionsbürgerinnen (m/w/d) verlangt werden, dass er/sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse im Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme
an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich
(§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
Berufserfahrung
- Mehrjährige Berufserfahrung

