
Bürgermeisterin/Bürgermeister (m/w/d)
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Schopfheim (20.198 Einwohner; Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 31.12.2025) - Landkreis Lörrach - ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 18. Oktober 2026, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 08. November 2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen sowie Personen, die nach § 104 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschäftsunfähig sind.
Bewerbungen können bis spätestens am Montag, dem21. September 2026, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Hauptstraße 31, 79650 Schopfheim, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“, eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Anschrift (Hauptwohnung) von dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses kostenfrei ausgegeben;
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
Unionsbürger/innen (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürger/innen (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Bewerbungen für die Wahl am 18. Oktober 2026 umfassen auch die Teilnahme an einer eventuell notwendigen Stichwahl. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Es findet eine öffentliche Bewerbervorstellung statt. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerber/innen (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Stadtverwaltung Schopfheim – Hauptstraße 31, 79650 Schopfheim
Tel. 07622/396-0
E-Mail info@schopfheim.de - Internet: www.schopfheim.de
Berufserfahrung
- Mehrjährige Berufserfahrung
Erforderliche Sprachkenntnisse
- Deutsch
Erforderliche Fähigkeiten
- Führungskompetenz
Bilder
Videos
Diesem Service zustimmen.


