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Recruiter befragen eine Bewerberin im VorstellungsgesprächFoto: Canva | nortonrsx

25.11.2025 BZ-Extra

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch: Das darf man dich nicht fragen

Das Vorstellungsgespräch ist der entscheidende Moment im Bewerbungsprozess. Hier lernen sich Bewerber und Arbeitgeber nach oft langer Bewerbungsphase endlich persönlich kennen. Doch so offen das Gespräch auch geführt wird: Es gibt klare rechtliche Grenzen und nicht jede Frage ist erlaubt.

Manche Themen sind privat, andere gesetzlich geschützt. Trotzdem tauchen sie im Gespräch immer wieder auf, ob absichtlich oder unbewusst. Das kann schnell unangenehm werden. Wer seine Rechte kennt, kann ruhig und souverän reagieren, ohne den guten Eindruck zu gefährden.

Was sind unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch?

Unzulässige Fragen sind Fragen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle stehen oder die in die Privatsphäre der Bewerberin oder des Bewerbers eingreifen. Das Arbeitsrecht schützt Bewerber vor Diskriminierung, etwa nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Fragen zu bestimmten Lebensbereichen sind daher verboten, weil sie potenziell diskriminierend sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Religion oder Weltanschauung
  • politische Einstellung oder Gewerkschaftszugehörigkeit
  • sexuelle Orientierung
  • Krankheiten und Behinderungen (sofern sie die Tätigkeit nicht beeinträchtigen)
  • finanzielle Verhältnisse und Schulden
  • Vorstrafen, soweit sie für die Stelle keine Relevanz haben

Beispiel: Eine Frage nach einer möglichen Schwangerschaft ist grundsätzlich nicht zulässig, selbst wenn die Stelle befristet oder körperlich anstrengend ist.

Wann darf man bei unzulässigen Fragen lügen?

Ein oft heikles, aber rechtlich klar geregeltes Thema: Wenn eine Frage unzulässig ist, dürfen Bewerber nicht nur schweigen, sondern sogar die Unwahrheit sagen, ohne dass ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen. Das bedeutet: Wenn dich jemand fragt, ob du planst, Kinder zu bekommen, oder welche Religion du hast, darfst du diese Frage falsch beantworten, denn dein Recht auf Privatsphäre geht hier vor.

Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Frage tatsächlich arbeitsrelevant ist. In medizinischen Berufen darf beispielsweise nach ansteckenden Krankheiten gefragt werden, im Sicherheitsgewerbe auch nach Vorstrafen. Hier besteht eine sogenannte „berechtigte Nachfragepflicht“ und in diesem Fall musst du diese Fragen dann auch wahrheitsgemäß beantworten.

Zwei Personen während eines Vorstellungsgespräches
Privates bleibt privat: Wer seine Rechte kennt, reagiert souverän – auch in heiklen Gesprächen. Foto: Canva | Antonio Diaz

Wie du souverän auf heikle Fragen reagierst

Selbst wenn du rechtlich im Vorteil bist, kann es im Gespräch unangenehm sein, wenn dir eine unzulässige Frage gestellt wird. Wie reagierst du darauf? Wichtig ist es, zunächst ruhig zu bleiben und das Gespräch professionell weiterzuführen. So signalisierst du Selbstbewusstsein, ohne konfrontativ zu wirken. Hier einige Strategien, wie du elegant reagierst:

  • Freundlich ablenken: „Ich konzentriere mich momentan ganz auf meine berufliche Weiterentwicklung, das ist mir am wichtigsten.“
  • Höflich zurückfragen: „Können Sie mir bitte erklären, wie das mit der Position zusammenhängt?“
  • Sachlich bleiben: „Das ist ein persönliches Thema, über das ich im beruflichen Kontext ungern spreche. Ich versichere Ihnen aber, dass ich für die Aufgaben voll einsatzfähig bin.“

Wann persönliche Fragen erlaubt sind

Nicht alle persönlichen Fragen sind automatisch unzulässig. Entscheidend ist, ob ein direkter Bezug zur Tätigkeit besteht. Wenn du dich beispielsweise als Busfahrerin bewirbst, darf nach deinem Führerschein gefragt werden. Oder wenn du in Schichtarbeit tätig sein sollst, kann es legitim sein zu fragen, ob du flexibel einsetzbar bist. Im Zweifel gilt: Erlaubt ist, was objektiv relevant für die Arbeitsleistung ist. Alles andere ist und bleibt deine Privatsache.

Was du tun kannst, wenn du dich unwohl fühlst

Wenn du das Gefühl hast, im Vorstellungsgespräch unangemessen befragt worden zu sein, dokumentiere die Situation zeitnah, vor allem, wenn du glaubst, dass sie Einfluss auf die Entscheidung hatte. In schwerwiegenden Fällen kannst du dich an den Betriebsrat, eine Antidiskriminierungsstelle oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

In den meisten Fällen hilft es jedoch, die Situation ruhig und professionell zu klären. Arbeitgeber, die seriös arbeiten, respektieren die Grenzen genau und achten darauf, dass Gespräche fair und transparent ablaufen.

Fazit: Selbstbewusst Grenzen setzen

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch können vorkommen, aber du bist ihnen nicht ausgeliefert. Wenn du deine Rechte kennst und souverän reagierst, zeigst du damit Stärke, Selbstsicherheit und Professionalität. Sei dir darüber bewusst: Deine private Lebensplanung, Religion oder gesundheitliche Vorgeschichte gehören dir und nicht in die Personalakte.

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